Nur Regelversorgung im Streik?

Viele Patienten haben in der deutschen Krankenhauslandschaft schon lange das Gefühl, dass es sich um eine Zweiklassengesellschaft handelt. Wird in deutschen Kliniken wirklich zwischen privaten und gesetzlich versicherten Patienten unterschieden? In vielen Fällen anscheinend schon.

Sie erinnern sich sicher noch an den umfangreichen Ärztestreik im Frühjahr 2006. Die ARD-Sendung »Monitor« brachte in diesem Zusammenhang einen interessanten Bericht. Obwohl in den bestreikten Krankenhäusern nur Notfälle operiert werden sollten, konnte der interessierte Beobachter auf den OP-Listen auch weniger dramatische Eingriffe finden: zum Beispiel Nasenbeinkorrekturen und Brustvergrößerungen. Die Patienten, die in den Genuss dieser Eingriffe kamen, waren Privatpatienten, während viele gesetzlich Versicherte lange auf den notwendigen Eingriff warten mussten. Fakt ist, dass sowohl Ärzte als auch die Krankenhäuser an Privatpatienten mehr verdienen. Einige Zahlen aus der Sendung. In einer Klinik stieg der Anteil der Privatpatienten im März und April 2006, also während des Streiks, um 50 % gegenüber dem gleichen Zeitraum 2005. Zufall?

1 Antwort auf “Nur Regelversorgung im Streik?”

  1. duessel sagt:

    Zufall? Nein. Überlebensnotwendig? In der Tat sind Arbeitskämpfe für ein Krankenhaus, wie für jedes andere Unternehmen, eine wirtschaftliche Bedrohung. Dass auf Grund von Streiks nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung stehen, führt zwangsläufig zu einer Einschränkung der Versorgung.

    Allerdings ist durchaus nachvollziehbar, dass privat abzurechnende Leistungen möglichst auch in solchen Situationen erbracht werden. Bei den angesprochenen Leistungen handelt es sich um Privatleistungen, die wenn nicht von der betroffenen Uniklinik, von einem anderen Krankenhaus oder einer Privatklinik erbracht werden.

    Auch wenn umstritten, waren die Eingriffe betriebswirtschaftlich wohl notwendig. Willkommen im freien Wettbewerb.

Antwort schreiben