Archive für März 2007

Telemedizin – ein Weg zur Bindung wichtiger Bezugsgruppen!

Zum zweiten Mal diskutierten rund 200 Teilnehmer am 13. und 14. März auf der Konferenz zur Gesundheitswirtschaft der Financial Times Deutschland über das Potenzial der Branche. Dabei wurden aus rund 70 Projekten, die von Lesern der FTD eingereicht wurden, zehn herausragende Geschäftsmodelle im Gesundheitswesen prämiert. Es handelt sich um Modelle, die das Potenzial haben, das Gesundheitssystem zu verbessern. Ideen, die weitergedacht und ausgebaut werden sollten.

Ein Gewinner ist das Telemedizin-Portal. Krankenhäuser vernetzen sich stärker mit ihren Einflussgruppen wie niedergelassenen Ärzten, Pflegediensten und Reha-Einrichtungen. Das Telemedizinportal ist eine Einrichtung des Evangelischen Krankenhauses Düsseldorf und ermöglicht es den Bezugsgruppen online auf Entlassungen, Diagnosen und Verschreibungen der Patienten zuzugreifen. Das Medium dient auch dem Krankenhaus dabei, die Vorteile und Schwerpunkte des eigenen Hauses zu kommunizieren.

Ziel ist eine bessere Versorgung der Patienten, eine bessere Bindung der Bezugsgruppen an das Haus und nicht zuletzt Kostenersparnis durch Nutzen von Synergien.

Bringt neues Gesetz mehr Geld für Krankenhäuser?

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann stellte am 07.03.2007 in einer Pressekonferenz sein neues Krankenhausgestaltungsgesetz NRW vor, das bereits einen Tag zuvor vom Kabinett gebilligt wurde. Mit dem neuen Gesetz reagiert die Regierung auf umfassende Änderungen im Gesundheitswesen, zum Beispiel auf kürzere Verweildauern der Patienten bei einem stationären Krankenhausaufenthalt und somit häufig leerstehende Betten.

Das Land NRW fördert seine Kliniken bisher mit rund 300 Mio. Euro. Welches Haus wie viel Geld bekommt, hängt komplett von der Anzahl Betten ab. Dabei spielte es keine Rolle, ob eine Klinik komplett ausgelastet ist oder ob Betten häufig leer stehen. Große Krankenhäuser erhalten dabei mehr Geld pro Bett als kleine Krankenhäuser. Bis jetzt.

Denn das soll sich zum 01.01.2008 ändern: Da die Verweildauer der Patienten im Krankenhaus sinkt, werden viele Betten überflüssig. Daher sollen in Zukunft Patientenzahl und erbrachte Leistungen als Indikator für die Fördermittel dienen. Der medizinische Stellenwert eines Hauses rückt in den Mittelpunkt der Betrachtung. Laumann erklärte: »Diese neue Regelung ist fachlich gerechter und berücksichtigt die wirklich erbrachten Leistungen eines Krankenhauses.«

Laumann ist klar, dass es durch die neue Regelung Gewinner und Verlierer geben wird. Wer die Gewinner und wer die Verlierer sind, dieser Frage ging die Rheinische Post am 08.03.2007 in ihrem Artikel »Klinikreform: Über Gewinner und Verlierer« am Beispiel der Duisburger Kliniken nach.

Otto Eggeling, Geschäftsführer des Evangelischen Klinikums Niederrhein in Duisburg, rechnet fest damit, dass sein Klinikum in Zukunft einen Zuwachs an Fördergeldern einstreichen kann, da effiziente und gut ausgestattete Kliniken zu den Gewinnern zählen.

Das Katholische Klinikum Duisburg hingegen gehört, so Geschäftsführer Clemens Maurer, zu den Verlierern. Maurer fasst bereits eine Reduzierung der Bettenanzahl ins Auge. Aber auch er hält die Reform im Prinzip für richtig.

Für die Krankenhäuser heißt das wohl, dass mit der Reform der Konkurrenzkampf zwischen den einzelnen Häusern noch verschärft wird.

Krankenhaus als Hotel

Komfortabel geht es nur für die wenigsten Patienten im Krankenhaus zu. Fast jeder hat bereits Erfahrungen mit schlechtem Essen, unangenehmen Weckzeiten und gestresstem Personal gemacht. Aber vielleicht bieten genau diese schlechten Erfahrungen auch Chancen für Krankenhäuser: Zum Beispiel durch so genannten Patientenhotels.

So plant die Uniklinik Lübeck einen Komplex mit 120 Zimmern der Kategorie „Drei Sterne plus“ mit Rezeption, Restaurant, Bar und Tagungsräumen. Untergebracht sollen hier Patienten werden, die zwar noch stationär aufgenommen sind, aber nicht ständig unter Aufsicht stehen müssen. Wenn es der Lübecker Klinik gelingen sollte, das nötige Geld für die Investition aufzutreiben, wird die Maritim-Hotelkette das neue Patientenhotel planen, bauen und schließlich betreiben.

Patientenhotels ermöglichen es dem anspruchsvollen Patienten, in einer angenehmeren Atmosphäre zu genesen. Aber auch die Kliniken selbst profitieren von der neuen Regelung: Die Hotelbetten sind pro Tag zwischen 60 und 100 Euro günstiger als Krankenhausbetten, die Fallpauschalen werden aber komplett in Rechnung gestellt. Will der Patient länger bleiben, zahlt er diese Zusatzleistung selbst. Auch Angehörige können sich, allerdings zum normalen Hotelpreis, einmieten.

Nur Regelversorgung im Streik?

Viele Patienten haben in der deutschen Krankenhauslandschaft schon lange das Gefühl, dass es sich um eine Zweiklassengesellschaft handelt. Wird in deutschen Kliniken wirklich zwischen privaten und gesetzlich versicherten Patienten unterschieden? In vielen Fällen anscheinend schon.

Sie erinnern sich sicher noch an den umfangreichen Ärztestreik im Frühjahr 2006. Die ARD-Sendung »Monitor« brachte in diesem Zusammenhang einen interessanten Bericht. Obwohl in den bestreikten Krankenhäusern nur Notfälle operiert werden sollten, konnte der interessierte Beobachter auf den OP-Listen auch weniger dramatische Eingriffe finden: zum Beispiel Nasenbeinkorrekturen und Brustvergrößerungen. Die Patienten, die in den Genuss dieser Eingriffe kamen, waren Privatpatienten, während viele gesetzlich Versicherte lange auf den notwendigen Eingriff warten mussten. Fakt ist, dass sowohl Ärzte als auch die Krankenhäuser an Privatpatienten mehr verdienen. Einige Zahlen aus der Sendung. In einer Klinik stieg der Anteil der Privatpatienten im März und April 2006, also während des Streiks, um 50 % gegenüber dem gleichen Zeitraum 2005. Zufall?

Mehr Sicherheit durch Zweitmeinung?

Im Rahmen der Gesundheitsreform wird versucht, dem Instrument der Zweitmeinung neues Leben einzuhauchen. Auf den ersten Blick sicherlich eine gute Idee. Diese Einschätzung verflüchtigt sich allerdings schlagartig, wenn man sich mit ihrer Begründung auseinandersetzt.

Ziel der Zweitmeinung ist nicht etwa, den Patienten so optimal wie möglich zu betreuen und ihm mehr Sicherheit zu geben, sondern vielmehr den Zugang der Patienten zu bestimmten Behandlungsmethoden zu beschränken. So kann eine innovative Behandlung erst in Angriff genommen werden, wenn auch die Zweitstimme von ihrer Sinnhaftigkeit überzeugt ist.

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